2.924 und 512 sind nicht teilerfremd... wenn:
- Wenn es mindestens eine andere Zahl als 1 gibt, die die beiden Zahlen ohne Rest teilt. Oder...
- Oder mit anderen Worten – wenn ihr größter gemeinsamer Teiler, ggT, nicht 1 ist.
Berechnen Sie den größten gemeinsamen Teiler, ggT, der Zahlen
Methode 1. Die Primfaktorzerlegung:
Die Primfaktorzerlegung einer Zahl N = ist die Operation der Teilung der Zahl N in kleinere Zahlen - diese kleineren Zahlen sind Primzahlen. Die Zahl N ergibt sich aus der Multiplikation dieser Primzahlen.
2.924 = 22 × 17 × 43
2.924 ist keine Primzahl, ist Zusammengesetzte Zahl.
512 = 29
512 ist keine Primzahl, ist Zusammengesetzte Zahl.
- Die Zahlen, die nur durch sich selbst und 1 teilbar sind, heißen Primzahlen. Eine Primzahl hat nur zwei Teiler: 1 und sich selbst.
- Eine zusammengesetzte Zahl ist eine natürliche Zahl, die mindestens einen anderen Teiler als 1 und sich selbst hat.
Berechnen Sie den größten gemeinsamen Teiler, ggT:
Multiplizieren Sie alle gemeinsamen Primfaktoren der beiden Zahlen mit ihren kleineren Exponenten.
1. Operation: die größte Zahl durch die kleinste Zahl:
2.924 : 512 = 5 + 364
2. Operation: Teilen Sie die kleinere Zahl durch den Rest aus der obigen Operation:
512 : 364 = 1 + 148
3. Operation: Teilen Sie den Rest der 1. Operation durch den Rest der 2. Operation:
364 : 148 = 2 + 68
4. Operation: Teilen Sie den Rest der 2. Operation durch den Rest der 3. Operation:
148 : 68 = 2 + 12
5. Operation: Teilen Sie den Rest der 3. Operation durch den Rest der 4. Operation:
68 : 12 = 5 + 8
6. Operation: Teilen Sie den Rest der 4. Operation durch den Rest der 5. Operation:
12 : 8 = 1 + 4
7. Operation: Teilen Sie den Rest der 5. Operation durch den Rest der 6. Operation:
8 : 4 = 2 + 0
Bei diesem Schritt ist der Rest Null, also müssen wir aufhören:
4 ist die Zahl, nach der wir gesucht haben - das ist der letzte Rest, der von Null verschieden ist.
Dies ist der größte gemeinsame Teiler.
ggT (2.924; 512) = 4 ≠ 1
Sind die Zahlen 2.924 und 512 teilerfremd? Nein.
ggT (512; 2.924) = 4 ≠ 1